Allgemeine Geschäftsbedingungen RobinDent
1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
2. Angebote
Von uns abgegebene Angebote sind hinsichtlich der Preise, Lieferfristen, Anlieferung und Montage verbindlich. Sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist, sind unsere Angebote stets freibleibend. Verbesserungen und Änderungen unserer Ware behalten wir uns vor. Angebotsunterlagen bleiben urheberrechtlich unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.
3. Bestellung, Auftragsannahme & Umfang der Lieferpflicht
Alle Aufträge und Bedingungen gelten dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Ergänzungen oder Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Ausgenommen hiervon sind Barkäufe sowie Lieferungen und Leistungen bis zu einem Nettowert von 250 €. Die Auftragsabwicklung erfolgt in jedem Fall mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu erforderlichen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
4. Lieferfristen, Lieferung & Installation
Die Angabe einer Lieferfrist in unserer Auftragsbestätigung ist verbindlich. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, unabwendbare Zufälle, Streiks, Aussperrungen, Liefersperren des Herstellers sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien uns bis zur endgültigen Beseitigung der Störung von der Pflicht zur termingerechten Lieferung. Gleichzusetzen hiermit sind solche Umstände, die eine Leistungserbringung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung, sind ausgeschlossen. Für die Installation stellt der Anwender vor Installationsbeginn geeignete Räume, passende Stromquellen sowie die zum Anschluss der Maschinen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, hat er dem Auftragnehmer den entgangenen Gewinn zu zahlen. Der Nachweis eines höheren, dem Auftragnehmer entstandenen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Komplette Anlagen bzw. Praxiseinrichtungen werden auf unser Risiko frei Haus geliefert. Bei der Lieferung von Ersatzteilen geht die Gefahr mit Absendung auf den Besteller über.
5. Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich – wenn nichts anderes vereinbart wurde – frei Haus (einschließlich Verpackung) zuzüglich Montage und der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Ersatzteillieferungen werden Versandkosten berechnet. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise haben – soweit keine anderslautende zeitliche Regelung getroffen wird – Gültigkeit bis zum Tage der Lieferung. Die Zahlung hat sofort nach Montage zu erfolgen. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, ab dem wir über den Betrag frei verfügen können. Sämtliche Fristen werden ab Rechnungsdatum angerechnet. Bei Zahlungsüberschreitung werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Leitzins der Deutschen Bundesbank geltend gemacht. Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung aufschieben, vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch aus anderen Verträgen, sofort fällig. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden sind wir berechtigt, pauschal 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu verlangen. Der Besteller hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderungen von uns unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller nur mit Zustimmung von uns an Dritte abgetreten werden. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur endgültigen Bezahlung der Ware, diese gegen Feuer und Diebstahl adäquat zum Warenwert auf seine Kosten zu versichern.
7. Mängelrügen und Gewährleistungen
Jeder sichtbare Mangel sowie jede Abweichung von der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung ist dem Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als endgültig ordnungsgemäß abgenommen. Später eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Bei Mängeln an gelieferter Ware leistet der Auftragnehmer nach seiner eigenen Wahl Nachbesserungen oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ersatzansprüche sowie Wandlung oder Minderungsrechte bestehen nicht. Durch die Erhebung von Mängelrügen wird der Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungsfrist entbunden; ein Zurückbehaltungsrecht besteht grundsätzlich nicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Behandlungseinheitenbeginnend mit der Auslieferung der Ware 1 Jahr. Die 2-Jahres-Garantie beinhaltet die Gewährleistung der internen elektronischen und mechanischen Steuerung. Gewährleistung entfällt bei Anlagen, an denen der Anwender eigenmächtig Eingriffe oder Änderungen vorgenommen oder von Dritten hat vornehmen lassen. Sie entfällt ferner für Mängel, die ihre Ursachen in Fremdverschulden, Unfällen oder Störungen der Stromversorgungseinrichtungen, in außerhalb der Toleranzgrenzen liegenden Klimabedingungen oder Raumtemperaturen, in unsachgemäßem Transport, in unsachgemäßer Handhabung oder in unzulässigen Abweichungen von den in der Installationsbroschüre festgelegten technischen Grenzwerten haben. Für Ware, die von Unterlieferanten bezogen wird, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Garantiebedingungen der Herstellerfirma.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Eine Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, sie dient lediglich der Sicherung unserer Ansprüche. Die Kosten für Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Keltern. Bei evtl. Streitfällen gilt das deutsche Recht als vereinbart.